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FACHBEREICH: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer, Ertragsteuerrecht, Personengesellschaften | ZIELGRUPPE: Wirtschaftspraktiker|Steuerberater|Wirtschaftsprüfer|Fachanwälte für Steuerrecht|leitende Mitarbeiter, Steuerberater|Steuerfachangestellte|Steuerfachwirte|Bilanzbuchhalter|Finanz- und Lohnbuchhalter|Fachassistent Lohn und Gehalt|Fachassistent Rechnungswesen und Controlling , Leiter Rechnungswesen
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Themen sind u. a. Auswirkungen durch das JStG 2024 für PersG, Bilanzierungskonkurrenz zwischen Sonderbetriebsvermögen gleicher Stufe und Grundlagen des § 15a EStG.
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FACHBEREICH: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer, Ertragsteuerrecht, Personengesellschaften | ZIELGRUPPE: Wirtschaftspraktiker|Steuerberater|Wirtschaftsprüfer|Fachanwälte für Steuerrecht|leitende Mitarbeiter, Steuerberater|Steuerfachangestellte|Steuerfachwirte|Bilanzbuchhalter|Finanz- und Lohnbuchhalter|Fachassistent Lohn und Gehalt|Fachassistent Rechnungswesen und Controlling , Leiter Rechnungswesen
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Themen sind u. a. Bestimmung des Beginns der sachlichen GewSt-Pflicht einer Personengesellschaft, Keine GewSt-Pflicht bei bloßer "Aufwärtsinfektion" und Gestalten mit der atypisch stillen Gesellschaft.
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FACHBEREICH: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer, Ertragsteuerrecht, Personengesellschaften | ZIELGRUPPE: Wirtschaftspraktiker|Steuerberater|Wirtschaftsprüfer|Fachanwälte für Steuerrecht|leitende Mitarbeiter, Steuerberater|Steuerfachangestellte|Steuerfachwirte|Bilanzbuchhalter|Finanz- und Lohnbuchhalter|Fachassistent Lohn und Gehalt|Fachassistent Rechnungswesen und Controlling , Leiter Rechnungswesen
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Themen sind u.a.: Steuerliche Behandlung Anwachsung – Rechnungslegung Ausscheiden eines Gesellschafters, Teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts bei einer Mitunternehmerschaft und IAB für den Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft vor und nach dem MoPeG.
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FACHBEREICH: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer, Ertragsteuerrecht, Personengesellschaften | ZIELGRUPPE: Wirtschaftspraktiker|Steuerberater|Wirtschaftsprüfer|Fachanwälte für Steuerrecht|leitende Mitarbeiter, Steuerberater|Steuerfachangestellte|Steuerfachwirte|Bilanzbuchhalter|Finanz- und Lohnbuchhalter|Fachassistent Lohn und Gehalt|Fachassistent Rechnungswesen und Controlling , Leiter Rechnungswesen
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Welche Konsequenzen ergeben sich aus Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung für die Besteuerung von Personengesellschaften?
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FACHBEREICH: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer, Ertragsteuerrecht, Personengesellschaften | ZIELGRUPPE: Wirtschaftspraktiker|Steuerberater|Wirtschaftsprüfer|Fachanwälte für Steuerrecht|leitende Mitarbeiter, Steuerberater|Steuerfachangestellte|Steuerfachwirte|Bilanzbuchhalter|Finanz- und Lohnbuchhalter|Fachassistent Lohn und Gehalt|Fachassistent Rechnungswesen und Controlling , Leiter Rechnungswesen
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Themen sind u. a. Gestaltungsfall: Übertragung zwischen Schwester-PersG bei schuldbehafteten Wirtschaftsgütern, Erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft und Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften.
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