|
|
FACHBEREICH: Umsatzsteuer | ZIELGRUPPE: Steuerberater|Steuerfachangestellte|Steuerfachwirte|Bilanzbuchhalter|Finanz- und Lohnbuchhalter|Fachassistent Lohn und Gehalt|Fachassistent Rechnungswesen und Controlling , Leiter Rechnungswesen
|
Themen sind u. a. Änderungen des UStAE zum 31.12.2024, BMF-Schreiben zu § 19 UStG i.d.F. des JStG 2024 und VorSt-Abzug bei Konkurrenz der Befreiungsvorschriften § 4 Nr. 19 Buchstabe b UStG und § 4 Nr. 1 Buchstabe b UStG.
|
|
|
|
|
|
|
FACHBEREICH: Umsatzsteuer | ZIELGRUPPE: Steuerberater|Steuerfachangestellte|Steuerfachwirte|Bilanzbuchhalter|Finanz- und Lohnbuchhalter|Fachassistent Lohn und Gehalt|Fachassistent Rechnungswesen und Controlling , Leiter Rechnungswesen
|
Themen sind u.a.: Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024), FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung und Reemtsma-Anspruch (Direktanspruch): Neues vom EuGH?
|
|
|
|
|
|
|
FACHBEREICH: Umsatzsteuer | ZIELGRUPPE: Steuerberater|Steuerfachangestellte|Steuerfachwirte|Bilanzbuchhalter|Finanz- und Lohnbuchhalter|Fachassistent Lohn und Gehalt|Fachassistent Rechnungswesen und Controlling , Leiter Rechnungswesen
|
Die Umsatzsteuer ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Auch für 2025 ist mit vielen Gesetzesänderungen zu rechnen. In dieser Webinar-Reihe erhalten Sie die wichtigsten Neuerungen.
|
|
|
|
|
|
|
FACHBEREICH: Umsatzsteuer | ZIELGRUPPE: Steuerberater|Steuerfachangestellte|Steuerfachwirte|Bilanzbuchhalter|Finanz- und Lohnbuchhalter|Fachassistent Lohn und Gehalt|Fachassistent Rechnungswesen und Controlling
|
Themen sind u. a. Referentenentwurf des JStG 2024, Behandlung von Turnierpreisgeldern mit fremden Pferden, Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis an Endverbraucher.
|
|
|
|
|
|
|
FACHBEREICH: Umsatzsteuer | ZIELGRUPPE: Steuerberater|Steuerfachangestellte|Steuerfachwirte|Bilanzbuchhalter|Finanz- und Lohnbuchhalter|Fachassistent Lohn und Gehalt|Fachassistent Rechnungswesen und Controlling
|
Themen sind u. a. Die E-Rechnung ab 01.01.2025, § 2b UStG, VorSt-Abzug bei unternehmerisch tätigen jPdöR und VorSt-Abzug bei Lieferung von Mieterstrom und selbstständige Hauptleistung.
|
|
|
|