12-mal im Jahr vermitteln wir Ihnen alle wichtigen Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen.
Zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Berufsträger, praxisnah aufbereitet und ohne jeglichen Reiseaufwand.
- Produziert im eigenen TV-Studio
- Inkl. Live-Chat-Betreuung durch einen zweiten Referenten
- 12 Monate Zugriff auf die Aufzeichnung über das Kundenportal
Seminarinhalte
04.04.2025
- Allgemeines/fachübergreifend
- Steuerfortentwicklungsgesetz und Freistellung des Existenzminimums
- Seit Inkrafttreten des MoPeG: keine Eintragung einer GmbH & Co. KG vor ihrer Komplementär-GmbH
- Beitragsfreiheit bei Pauschalversteuerung
- Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften
- GmbH-Geschäftsführer auch bei Beteiligung an Holding sozialversicherungspflichtig
- Steuerberater müssen über die Folgen einer Steuerermäßigung aufklären
- Gewerbesteuer
- Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
- Keine erweiterte Grundbesitzkürzung bei unterjährigem Erwerb von Grundbesitz und zuvor getätigten Vorbereitungsmaßnahmen
- Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
- Keine erweiterte Kürzung im Organkreis beim sog. Weitervemietungsmodell
- Körperschaftsteuer/Umwandlungssteuerrecht
- Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
- Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung einer Kapitalgesellschaft
- Haftung für überhöht bescheinigte Einlagenrückgewähr
- Nachholung der Nachweispflicht i. S. d. § 22 Abs. 3 UmwStG innerhalb der 7-jährigen Sperrfrist
- Der neue UmwSt-Erlass 2025
Jeweils in der ersten und dritten Veranstaltung des Quartals werden die Themen zum Ertragsteuerrecht, bestehend aus Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Besteuerung der Personengesellschaften und Umwandlungssteuerrecht, behandelt.
In der zweiten Veranstaltung des Quartals erhalten Sie alle wichtigen Themen zu den Rechtsgebieten Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Berufsrecht und Verfahrensrecht.
Die Gesamtzeit des Webinars beträgt 2,25 Zeitstunden (exkl. Pausen) pro Monat.
Bei diesem Webinar ist die Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Veranstaltung sichergestellt, § 15 Abs. 1 Satz 2 FAO.
Hinweis
Sie möchten die Inhalte des Seminars "Steuerrecht Aktuell für Berufsträger 2025" jeweils pro Quartal in voller Länge oder lediglich auf zwei Termine aufgeteilt ansehen? Dann melden Sie sich für den Streaming-Day oder das Vollzeit-Webinar an.
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