In diesem Seminar erhalten Sie den Überblick über die aktuellen Themen des Umwandlungsrechts und Umwandlungssteuerrechts anhand anschaulicher Fallbeispiele. Verpassen Sie keinen Gestaltungstrend und sichern Sie sich das Spezialwissen unseres Referenten, der langjährige Praxiserfahrungen mit Ihnen teilt.
Es erwarten Sie Erörterung der aktuellen Rechtsprechung aus dem Bereich der Umstrukturierungen unterlegt mit Fallbeispielen, insbesondere zu den Themen einfacher oder mehrstufiger
- Einbringungen in PersG/KapG einschließlich der Schaffung von Holdingstrukturen
- Verschmelzungen und Formwechsel zwischen PersG und/oder KapG
- Spaltungen von KapG
- Realteilungen
In jedem Webinar wird zusätzlich min. eine Gestaltung anhand eines praktischen Falls und einer ausführlichen Arbeitsunterlage anschaulich erläutert.
Seminarinhalte
Die Webinar-Reihe umfasst 2 x 2 Stunden - jeder Termin ist einzeln buchbar. Es werden jeweils aktuell ausgewählte Themen behandelt.
Aufgrund der Aktualität des Webinars stehen die Themen erst kurz vor Webinarbeginn fest.
Sie möchten die Webinare nicht einzeln sondern im Jahrespaket buchen? Kein Problem! Das Jahrespaket 2025 finden Sie hier.
Aktuelle Rechtsprechung, Rechtsentwicklungen und Gestaltungsempfehlungen aus den nachfolgenden Themengebieten:
- Einbringungen in PersG/KapG nach den §§ 24, 20 UmwStG
- Schaffung von Holdingstrukturen, insb. nach § 21 UmwStG
- Verschmelzungen und Formwechsel zwischen PersG und/oder KapG nach den §§ 3 - 9, 11 - 13, 20 und 25 UmwStG
- Spaltungen von KapG nach den §§ 15, 16 UmwStG
- Realteilungen nach § 16 Abs. 3 Satz 2 ff. EStG
- Übertragungen betrieblicher Einheiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nach § 6 Abs. 3 EStG
- Übertragungen/Überführungen nach § 6 Abs. 5 EStG
- Absicherung oder Beendigung von Betriebsaufspaltungen
- Vermeidung von GrESt bei Umstrukturierung von grundbesitzenden Gesellschaften
Die Teilnehmer werden gebeten, das EStG, KStG, GewStG, UmwStG, UmwG und den Umw-Erlass mitzubringen.
Achtung:
Für die Teilnahme an einem Webinar ist ein Online-Account zwingend erforderlich. Sollte Ihre Firma/Kanzlei noch nicht bei uns registriert sein, klicken Sie hier.
Sofern bereits ein Online-Account für die Firma vorliegt, können über diesen Mitarbeiter-Accounts angelegt werden. Hier zeigen wir Ihnen, wie das geht.
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