Dabei werden die dafür geltenden Steuerbefreiungen gem. § 13 ErbStG (von selbstgenutztem Wohneigentum) sowie die Steuerbefreiungen gem. § 13 d ErbStG (von vermietetem Wohneigentum) behandelt.
Seminarinhalte
Steuerbefreiung von
- Selbstgenutztem Wohneigentum
- Vermietetem Wohneigentum
Hinweis: Die Steuergesetzte und - richtlinien sollten Ihnen vorliegen.