Die Investition in Investmentfonds wird immer beliebter. Dies resultiert wohl daraus, dass der Investmentfonds in verschiedenste Anlagemöglichkeiten reinvestieren kann, z. B. in Immobilien, Wertpapieren oder auch Edelmetallen und Währungen. Die steuerliche Behandlung der erwirtschafteten Erträge wurden zum 01.01.2018 reformiert, um eine Vereinfachung der Besteuerung zu gewährleisten. In diesem Nugget wird zunächst der Begriff des Investmentfonds erläutert. Darauf folgt eine Gegenüberstellung der Besteuerungsgrundsätze des alten Rechts bis zum 31.12.2017 und des neuen Rechts ab dem 01.01.2018. Die drei verschiedenen Fallgruppen, je nach Anschaffungsdatum, werden präsentiert und eine vereinfachte Ermittlung eines möglichen Veräußerungsgewinnes dargestellt. Zum Abschluss werden die Teilfreistellungen nach § 20 InvStG unter Erläuterung der Einordnung in einen Aktien,- Misch-, und Immobilienfonds vorgestellt.
Seminarinhalte
- Begriffsbestimmung „Investmentfonds“
- Grundsätze der Besteuerung bis zum 31.12.2017
- Grundsätze der Besteuerung ab dem 01.01.2018
- Fallgruppen
- Veräußerungen des Anlegers - vereinfachte Ermittlung des V-Gewinnes
- Teilfreistellungen gem. § 20 InvStG
Hinweis
Es wird empfohlen Folgendes vorliegen zu haben: InvStG a. F., InvStG n. F.