Vermeiden Sie Beweiskraftverluste der Buchführung durch Formfehler. Unter Einbeziehung eines Kassensystemanbieters sowie der DATEV eG. und Anwendungs-Filmsequenzen gestalten wir das Seminar praxisnah.
Der Gesetzgeber hat mit Beschluss des Bundesrates vom 15.12.2016 zum „Tatort Kasse“ ein neues Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet. Damit wird ein modernes Kassenwesen seit dem 01.01.2017 geregelt. Das BMF hat erstmals verbindliche Beschreibungsstandards für den Datenzugriff aller steuerrelevanten, digitalen und maschinell auswertbaren Daten veröffentlicht, die bereits seit dem 01.01.2015 zu beachten sind.
Das Seminar gestalten wir gemeinsam mit einem Kassensystemanbieter und des allseits bekannten Softwarehauses und IT-Dienstleisters für den Steuerberatermarkt - der DATEV eG. Hierbei wird darauf geachtet, dass bei den Teilnehmern ein Mehrwert hinsichtlich der Subsumtion (Sachverhalt unter die entsprechende Rechtsgrundlage legen) und der technischen Umsetzung entsteht; z. B. die Unveränderbarkeit (§ 146 Abs. 4 AO, § 239 Abs. 3 HGB) wird vom Steuer-Referenten/Betriebsprüfer fachlich dargestellt. Die technische Umsetzung wird parallel durch den Systemanbieter bzw. die DATEV eG gezeigt. Bringen Sie Ihre Praxisfragen mit in die Arbeitsgruppe ein (Teilnehmerzahl begrenzt auf 25).
Seminarinhalte
Sachverhaltsermittlung
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