Betriebliche Altersvorsorge 2020

Vorsorgeverträge erfolgen durch die Versicherungswirtschaft, doch wenn die Produkte nicht funktionieren, ist der Steuerberater oft für das gesamte Produkt verantwortlich, obwohl er seinen „Segen“ nur für den steuerlichen Vorteil gegeben hat. In unserem Seminar beleuchten wir eine Vielzahl von Fragestellungen zum Thema Rente. Welche Aspekte gehören in die Beratung? Was empfehlen Sie Ihrem Mandaten und wann kann er Sie dafür haftbar machen? Mit einer klaren Abgrenzen Ihre Beratung, ist auch Ihr Mandant gut beraten.

 

Seminarinhalte

  • Wie kann der Steuerberater Fehler in Direkt-/Pensions-Zusagen erkennen, die aufgrund ihrer steuerlichen Auswirkung zum Steuerberatungsthema werden?
  • Haftungsfälle für die steuerberatenden Berufe!
  • Der Steuerberater muss sich in der Beratung klar Abgrenzen (keine Bewertung zu den Produkten und den arbeitsrechtlichen Zusagen)!

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  • Die „Pensionszusage/Direktzusage“ als Versicherungsprodukt wird zunächst verkauft und danach kümmert sich keiner mehr darum. Erst wenn die Zahlungen im Alter anstehen, werden gemachte Fehler klar und selten reparabel. Wie ein neues Fahrzeug muss auch das Versicherungsprodukt mit den dahinterstehenden arbeitsrechtlichen Zusagen gepflegt werden.
  • Wer ist für das Produkt genau verantwortlich?
  • Sind die Pensionszusagen im Einklang mit § 6a EStG zu jedem Bilanzstichtag rechtmäßig?
  • Sind die ausgefüllten Vordrucke rechtmäßig?
  • Waren für den Berechtigten genug Rückstellungen vorhanden; das bedeutet für den Steuerberater Sehen, Erkennen, Reparieren anregen und Ansprüche ermitteln!
  • Wer haftet bei Unterdeckung einer Zusage? Der Versicherungsvertreter/Makler, die Bank, der Steuerberater?
  • Übertragung der Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers im Rahmen der Unternehmensveräußerung: Die Unterdeckung führt zur Minderung des Wertes bei der entgeltlichen Übergabe!
  • Versteuerung ohne Zufluss ?! Auch im Falle einer Unterdeckung?!
  • Aktuelle Themen im Steuerrecht sollen i.V.m. den Auswirkungen durch das BRSG dargestellt werden
  • Funktionsweise von Zielrenten
  • Rentenbezugsphase: Abfederung durch einen Korridor für den Kapitaldeckungsgrad
  • Generationenübergreifender Ausgleich durch zusätzlichen Sicherheitspuffer

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