Nicht nur bei der klassischen Steuerberatung, sondern auch im Bereich der vereinbaren Tätigkeiten wachsen die Ansprüche und Bedürfnisse der Mandanten. Zugleich erhöhen sich die Haftungsgefahren für Steuerberater. Aus Sicht des Mandanten ist der Steuerberater nicht nur der allumfassende Problemlöser, sondern auch der alleinige Problemverursacher, wenn es im Anschluss an eine Betriebsprüfung zu einer Steuernachforderung kommt. Damit Sie kritische Beratungssituationen frühzeitig erkennen und vermeiden können gehen wir mit Ihnen folgende Themenkomplexe durch:
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