Das Thema Scheinselbständigkeit macht auch vor Kanzleien keinen Halt mehr. Es mehren sich vielmehr aktuell die gerichtlichen Entscheidungen, die für Kanzleien als freie Mitarbeiter tätige Steuerberater, Buchhalter oder Hilfskräfte als Scheinselbständige einstufen. Neben erheblichen Beitragsnachzahlungen, dem Zustandekommen unliebsamer Arbeitsverhältnisse sowie weiterer schwerwiegender (wirtschaftlicher) Nachteile, kann dies – wie der BGH zwischenzeitlich geurteilt hat – im Einzelfall auch strafrechtliche Konsequenzen für den/die Kanzleiinhaber haben. Das Kurzseminar klärt über die aktuelle Rechtslage auf und gibt wertvolle Gestaltungsempfehlungen zur Begründung legaler Kooperationen. Seien Sie dabei, es lohnt sich!
Seminarinhalte
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