Die geänderte Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Organschaft ist insbesondere bei GmbH & CoKG´s anwendbar.
Seminarinhalte
Die Finanzverwaltung gewährt eine Übergangsregelung. Die Folgen der Organschaft treten somit zwingend ab 01.01.2019 ein.
Rininsland, FrankSeminare