Dem Einspruch dagegen wird das Finanzamt nur abhelfen, wenn die Steuererklärung nachgereicht wird. Doch was passiert, wenn dies wieder nicht eintritt?
Reicht der Steuerpflichtige die Steuererklärung im Einspruchsverfahren nicht nach, wird das Finanzamt mittels Einspruchsentscheidung den Einspruch als unbegründet zurückweisen. Hiergegen wäre grundsätzlich die Klage ein zulässiger (aber ggfs. gerichtskostenkostenpflichtiger) Rechtsbehelf. Wir stellen in diesem Nugget vor, wie Sie auch außergerichtlich (und damit gerichtskostenfrei !) gegen die Einspruchsentscheidung vorgehen können.
Seminarinhalte
- BFH Urteil aus 2017 als Grundlage
- Schätzungsbescheid, Einspruch ohne Begründung, Einspruchsentscheidung und der weitere mögliche Verlauf
- Frist des schlichten Änderungsantrags
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- Klage und die möglichen Kosten, wer trägt diese?