Beibehaltung inländischen Wohnsitzes - Online

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Seminar Nr. 22182
16,66 (inkl. USt)
In Zeiten der Globalisierung werden Arbeitnehmer zunehmend für eine gewisse Zeit ins Ausland entsandt. In diesem Nugget wird die jüngste FG-Rechtsprechung aufgegriffen.

Es wird dargestellt, ob und ggf. wann ein Steuerpflichtiger bei vorübergehender Entsendung im Inland einen Wohnsitz beibehält.

 

In diesem Nugget legen wir den Schwerpunkt auf die Kindergeldberechtigung. Die Grundsätze zum inländischen Wohnsitz sind jedoch gut auf andere Praxisthemen übertragbar (Stichwort: „Unbeschränkte Steuerpflicht“).

Anhand konkreter Beispiele aus dem Leben wird der Begriff des Wohnsitzes gem. § 8 AO anschaulich erläutert.

Ziel des Seminars ist es, dass der Teilnehmer seine Fälle der Praxis unter die dargestellten Grundlagen subsumieren kann.


Seminarinhalte

  1. Darstellung des Urteilssachverhalts
  2. Grundsätzliches zur Kindergeldberechtigung (inl. Wohnsitz)
  3. Definition „Wohnsitz“ gem. § 8 AO
  4. Was ist eine Wohnung?
  5. Was bedeutet „Innehaben“?
  6. Kann man mehrere Wohnsitze haben?
  7. Wohnsitz bei Abwesenheit
  8. Abgrenzung zu „nur zu Besuchszwecken“
Wir garantieren den Abruf für 12 Monate nach Bestellung. Sie können das Online-Seminar unbegrenzt ansehen. Zusätzlich zum Online-Seminar erhalten Sie die entsprechende PDF-Dokumentation.
Dauer: 14 Minuten

Zielgruppen

  • Wirtschaftspraktiker
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Fachanwälte für Steuerrecht
  • leitende Mitarbeiter
  • Steuerberater
  • Steuerfachangestellte
  • Steuerfachwirte
  • Bilanzbuchhalter
  • Finanz- und Lohnbuchhalter
  • Fachassistent Lohn und Gehalt
  • Fachassistent Rechnungswesen und Controlling
  • Wieder- und Quereinsteiger Personen mit kaufmännischer Ausbildung
  • Auszubildende

Themengebiete

  • Einkommensteuer
  • Internationales Steuerrecht
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Rabatte*

  • 5% ab 2 Teilnehmer
  • 10% ab 5 Teilnehmer
  • 15% ab 10 Teilnehmer

*Die Rabattstaffeln gelten bei gleicher Rechnungsanschrift und Buchung der gleichen Seminarart (Abos und Jahrespakete sind ausgenommen).