Unter Berücksichtigung einschlägiger BFH-Rechtsprechung und BMF-Schreiben erläutern wir die Betriebsaufspaltung durch personelle und wirtschaftliche Verflechtung und Ehegattenunternehmern. Wir betrachten dabei unter anderem die steuerliche Anerkennung von Mietverträgen zwischen Ehegatten.