Was bedeutet das für die Praxis – worauf ist nunmehr zu achten? Unter welchen Voraussetzungen liegen nach der geänderten Rechtsprechung des BFH noch nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 EStG vor? Gibt es Auswege oder Alternativen? Das erfahren Sie in diesem Nugget.
Seminarinhalte
BMF schließt sich der BFH Rechtsprechung an.
- Für Altdarlehen greift eine Übergangsregelung.
- Gleichklang bei der handelsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Behandlung von Gesellschafterdarlehen
- Gestaltungsmöglichkeiten
- Ist der Anwendungsbereich des § 20 Abs. 2 EStG damit eröffnet?
- Der Gesetzgeber plant Änderung mit dem JStG 2019