Neue Korrekturvorschrift: § 173a AO - Online

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Seminar Nr. 21036
13,09 (inkl. USt)
§ 129 AO sieht schon immer die Möglichkeit vor, Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten zu berichtigen.

Dies gilt aber grundsätzlich nur für solche Fehler des Finanzamts. Fehler des Steuerpflichtigen (oder dessen Berater) sind grundsätzlich nicht über diese Vorschrift berichtigungsfähig.

 

Nach der neu eingeführten Korrekturnorm des § 173a AO sind nunmehr auch Schreib- oder Rechenfehler des Steuerpflichtigen (oder dessen Berater) zu ändern. Wir stellen in diesem Nugget dar, was zu beachten ist.

 

Seminarinhalte

  • § 129 AO: Schreib- und Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeit des Finanzamts jeder Zeit korrigierbar
  • Übernahmefehler
  • Neue Korrekturnorm für Steuerbescheide: § 173a AO

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  • Was zählt zu diesen Steuerbescheiden?
  • Unterscheidung von § 129 AO und § 173a AO
  • Was sind ähnliche offenbare Unrichtigkeiten?
  • Erweiterung des § 171 Abs. 2 AO
  • Erstmalige Anwendung

     

    (0,95 €/Minute) Wir garantieren den Abruf für 12 Monate nach Bestellung. Sie können das Online-Seminar unbegrenzt ansehen. Zusätzlich zum Online-Seminar erhalten Sie die entsprechende PDF-Dokumentation.
    Dauer: 11 Minuten

    Zielgruppen

    • Wirtschaftspraktiker
    • Steuerberater
    • Wirtschaftsprüfer
    • Fachanwälte für Steuerrecht
    • leitende Mitarbeiter
    • Steuerberater
    • Steuerfachangestellte
    • Steuerfachwirte
    • Bilanzbuchhalter
    • Finanz- und Lohnbuchhalter
    • Fachassistent Lohn und Gehalt
    • Fachassistent Rechnungswesen und Controlling

    Themengebiete

    • Abgabenordnung
    • Einkommensteuer
    • Finanzgerichtsordnung
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    Rabatte*

    • 5% ab 2 Teilnehmer
    • 10% ab 5 Teilnehmer
    • 15% ab 10 Teilnehmer

    *Die Rabattstaffeln gelten bei gleicher Rechnungsanschrift und Buchung der gleichen Seminarart (Abos und Jahrespakete sind ausgenommen).