Es bietet aber auch demjenigen, der bereits Erfahrung hat, einen systematischen Überblick mit den aktuellen Auslegungen aus der Literatur und dem BMF-Schreiben vom 27.10.2017.
Beim Bezug von Software von einem ausländischen Anbieter kann der Abzug einer Quellensteuer von der Lizenzgebühr erforderlich sein. Anhand eines Anwendungsfalls aus der Praxis werden Zusammenhänge in diesem Steuernugget die rechtlichen Grundlagen und kurz systematisch zusammengefasst. Dabei wird eine Systematik für die Lösung anderer Fälle aufgezeigt.
Seminarinhalte
- Steuerabzug bei Softwareüberlassung - Der Anwendungsfall
- Einordnung des Themas: Überlassung von Software i. S. d. UrhG
- Das Wichtigste aus dem UrhG in Bezug auf Software auf einen Blick
- Steuerabzug - Regelungszweck, Einordnung im Internationalen Steuerrecht
- Steuerabzug - Prüfreihenfolge
- § 49 EStG im Hinblick auf die "Rechte"
- § 50a EStG im Hinblick auf die "Rechte"
- BMF: Maßgebende Kriterien in Bezug auf Softwareüberlassung
- Qualifizierung von Einkünften im DBA-Recht (Grundsätze des Schrankenrechts)
10. Lizenzartikel und Steuerfreistellung
11. Steuerabzug - Verfahren