Das Seminar gibt Ihnen einen grundlegenden Überblick über den Verlustabzug bei Körperschaften. Dabei wird insbesondere das „Wechselspiel“ zwischen der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG und dem sog. fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG im Lichte des neuen BMF-Schreibens vom 18.03.2021 thematisiert und anhand von Fallbeispielen praxisnah erläutert.
Seminarinhalte
- Verlustabzug nach § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d EStG
- Verlustausgleich
- Verlustrücktrag
- Verlustvortrag und Mindestbesteuerung
- Verlustabzug bei Körperschaften nach § 8c KStG / Verlustabzugsbeschränkung
- Allgemeines
- Rechtsprechung zu § 8c KStG
- BMF-Schreiben vom 28.11.2017
- Tatbestandsmerkmale schädlicher Beteiligungserwerb
- Anteilsübertragungen
- Vergleichbare Sachverhalte
- Unmittelbarer und mittelbarer Anteilserwerb
- 5-Jahres-Zeitraum
- Erwerber/Erwerberkreis
- Unterjährige Übertragung
- Eintragungen KSt-Erklärung
- Übertragung in Organschaftsfällen
- Konzernklausel
- Stille-Reserven-Klausel
- Sanierungsklausel (nur Hinweis)
- Fortführungsgebundener Verlustvortrag (ffgVV) nach § 8d KStG
- BMF-Schreiben vom 18.03.2021
- Antragserfordernis
- Zeitpunkt
- Nachholung und Widerruf
- Form
- Wahlrecht zw. Stille-Reserven-Klausel und § 8d KStG
- Materielle Voraussetzungen
- Beobachtungszeiträume
- Denselben Geschäftsbetrieb
- schädliches Ereignis i.S.d. § 8d Abs. 2 KStG
- Rechtsfolgen des § 8d KStG
- Gesonderte Feststellung des ffgVV
- Überwachungszeitraum
- Verrechnung des ffgVV
- Untergang des ffgVV
- Anwendung der §§ 8c, 8d KStG auf Gewerbeverluste nach § 10a GewStG (nur Hinweis)
Hinweis: Teilnehmer werden gebeten das KStG und EStG vorliegen zu haben.