Die Steuerfolgen werden in zwei Veranstaltungen dargestellt. In diesem Teil I widmen Sie sich schwerpunktmäßig der Regelung des § 1 Abs. 2a, Abs. 2b (Übertragung von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften) und 2c GrEStG (sog. Börsenklausel) sowie den Steuerbefreiungen der §§ 5, 6 GrEStG (Übertragung unter Beteiligung von Personengesellschaften). § 6a GrEStG wird ebenfalls kurz besprochen.
In der Veranstaltung Teil II werden dann die Regelungen zur Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3, Abs. 3a GrEStG) sowie die Steuerbefreiung des § 6a GrEStG betrachtet. Dabei werden auch die Änderungen anlässlich der Grunderwerbsteuerreform 2021 dargestellt.
Seminarinhalte
Übertragungen von Anteilen an grundbesitzenden Kapital- und Personengesellschaften, Anwendungsfälle von § 1 Abs. 2a, 2b und 2c GrEStG und der Steuerbefreiungen nach §§ 5, 6 und 6a GrEStG.
Achtung: Teilnehmer werden gebeten die Gesetzestexte vorliegen zu haben.