Ein Steuerberater, der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für ein insolvenznahes Unternehmen befasst ist, trifft eine insolvenzrechtliche Warnpflicht (§ 102 StaRUG). Zudem darf er den Jahresabschluss nur dann mit Fortführungswerten aufstellen, wenn die Geschäftsleitung zuvor bestehende Zweifel an der Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit ausgeräumt hat. Letzteres gilt auch bei einem Jahresabschluss „ohne Beurteilung“.
Das Seminar erläutert aus Sicht des Steuerberaters die Haftungsgefahren bei der Jahresabschlusserstellung anhand aktueller Urteile zur Insolvenzverschleppungshaftung des Steuerberaters. Daraus werden Strategien abgeleitet, mit der Hilfe im Falle der Insolvenz eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter und den Geschäftsführer/Gesellschafter vermieden werden kann.
Ein Schwerpunkt des Seminars liegt bei der praktischen Umsetzung der insolvenzrechtlichen Warnpflicht und der Going-Concern-Prämisse bei der Jahresabschlusserstellung für kleinere Unternehmen, bei denen die Geschäftsleitung oftmals nicht in der Lage ist, eine detaillierte Einschätzung zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens vorzunehmen.
Ausführungen zum sogenannten Bargeschäft, mit dessen Hilfe eine Honoraranfechtung des Insolvenzverwalters abgewehrt werden kann, schließen das Seminar ab.
Seminarinhalte
- Grundlagen der beruflichen Haftung
- Going-Concern-Prüfung
- Insolvenzrechtliche Warnpflichten
- Honorarabsicherung durch „Bargeschäft“
- AAB-Haftungsbeschränkung
- Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- Insolvenzantragspflicht
- Haftung des Geschäftsführers für masseschmälernde Zahlungen
- Dritthaftung des Steuerberaters
- Abgrenzung Überschuldungsprüfung und Going-Concern-Prüfung
- Schriftlicher Erstellungsauftrag
- Aufklärung des Geschäftsführers über die Going-Concern-Prämisse
- Einzelmaßnahmen zur Ausräumung der Zweifel an der Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit
- Verspätete Erstellung und Stichtagsprinzip
- Haftungsgefahren bei der verspäteten Abschlusserstellung
- Berechnung des Insolvenzverschleppungsschadens
- Praxisfälle
- […]