Die Bedeutung der Haftungsrechtsprechung für die Beratungspraxis des Steuerberaters und seine Mitarbeiter nimmt weiter zu. Was bedeutet das für Sie in der Kanzlei?
Die Haftungsgefahren für den steuerlichen Berater sind bekanntlich enorm. Eine Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft kann bei fehlender Steuerneutralität leicht zu einem Einkommensteuerschaden in Millionenhöhe führen, wenn die Steuerbelastung nicht durch Vorteile infolge Liquidation oder Veräußerung der GmbH-Anteile kompensiert werden kann.
Gleichwohl ist die Bereitschaft der Steuerberater, sich mit dem Thema „Berufliche Haftung“ zum Zwecke der Sensibilisierung und Prävention auseinanderzusetzen, eher gering. Die gängige Argumentation lautet: „Solche Fehler können mir nicht passieren und das Thema Haftung bringt mir nichts für meine tägliche Beratungspraxis“.
So bestimmt etwa die Rechtsprechung des BGH zur Haftung des Steuerberaters maßgeblich den Pflichtenkatalog für die Going-Concern-Prüfung bei der Jahresabschlusserstellung. Dasselbe gilt für die Beratungspflichten im Rahmen der Lohnbuchführung und der Gestaltungsberatung.
Seminarinhalte
- Grundlagen der beruflichen Haftung
- Pflichtenkatalog bei der Lohnbuchführung
- Typische Beratungsfehler bei Anteilstausch und Einbringung
- Praxisfälle
- AAB-Haftungsbegrenzung und notwendiger Versicherungsschutz