Finanzbuchhaltung Aktuell I|2023 - Online

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Seminar Nr. 49200
178,50 (inkl. USt)
Themen sind u. a. Jahressteuergesetz 2022, Elektromobilität und Auslagenersatz und Taxi ist kein öffentliches Verkehrsmittel.

Wir besprechen in dem Seminar Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Anlagen- bzw. Finanzbuchhaltung, relevante Gesetzesänderungen des vergangenen Halbjahres sowie für die Finanzbuchhaltung relevante Themen aus den Gebieten der Unternehmenssteuern und das Lohnsteuerrecht.

 

Seminarinhalte

 

  1. Allgemeines
  • Jahressteuergesetz 2022
  1. Lohnsteuer/Einkommensteuer
  • Ertragsteuerliche Behandlung von Incentive-Reisen
  • Bezahlte Werbung für den Arbeitgeber stellt Arbeitslohn dar
  • Elektromobilität und Auslagenersatz
  • Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Privatnutzung eines Pkw
  1. Buchführung/Bilanzierung
  • Handschriftlicher Bewirtungsbeleg
  • Anschaffungsnahe HK - Entnahme einer Wohnung ist keine Anschaffung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG
  • Freiwillige Zahlung einer USt-Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit innerhalb der kurzen Zeit gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG
  1. Umsatzsteuer
  • Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben bei "Non-Food-Artikeln"
  • Der praktische Fall – Unser Mandant bezieht Leistungen von "Google" & Co.
  • VorSt-Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Gebäuden
  1. Sonstige Fachgebiete
  • Anwendungsfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG

 

 

Wir garantieren den Abruf für 12 Monate nach Bestellung. Sie können das Online-Seminar unbegrenzt ansehen. Zusätzlich zum Online-Seminar erhalten Sie die entsprechende PDF-Dokumentation.
Dauer: 3 Stunde 28 Minuten

Zielgruppen

  • Steuerberater
  • Steuerfachangestellte
  • Steuerfachwirte
  • Bilanzbuchhalter
  • Finanz- und Lohnbuchhalter
  • Fachassistent Lohn und Gehalt
  • Fachassistent Rechnungswesen und Controlling

Themengebiete

  • Finanzbuchhaltung
  • Lohn und Gehalt
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Rabatte*

  • 5% ab 2 Teilnehmer
  • 10% ab 5 Teilnehmer
  • 15% ab 10 Teilnehmer

*Die Rabattstaffeln gelten bei gleicher Rechnungsanschrift und Buchung der gleichen Seminarart (Abos und Jahrespakete sind ausgenommen).
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Themen sind u. a. Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG), Das 49-EUR-Ticket und steuerliche Überlegungen und Doppelte Haushaltsführung: Wann liegt eine ausreichende Kostenbeteiligung vor?
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