Verluste bei beschränkter Haftung - § 15a EStG - Online

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Seminar Nr. 22217
166,60 (inkl. USt)
Die steuerliche Verlustberücksichtigung bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG rückt in den Fokus der steuerlichen Beratung. In welchem Umfang können Verluste ausgeglichen werden? Die Antworten erhalten Sie in diesem Seminar.

Insbesondere aufgrund von Verlusten infolge der Corona-Pandemie gewinnt der § 15a EstG an Bedeutung. Durch welche Gestaltungen können Verluste möglichst effizient genutzt werden? § 15a EStG will die nach Handelsrecht beschränkte Haftung eines Gesellschafters bei der Berücksichtigung von Verlusten Rechnung tragen. Die Anwendung dieser komplexen Norm ist durchaus problembehaftet. Das Seminar gibt Ihnen anhand von diversen Fallbeispielen einen grundlegenden Überblick über die Verlustverrechnung nach § 15a EStG, damit im Praxisalltag Fehler vermieden werden. Etwaige Gestaltungsmöglichkeiten zur optimalen Ausnutzung von Verlusten runden das Seminar ab.  

 

Seminarinhalte

 

  1. Handelsrechtliche Grundlagen
  • Kommanditist
  • Komplementär
  • Begriff der Einlage des Kommanditisten
  1. Umfang des Kapitalkontos i.S.d. § 15a EStG
  • Gesellschaftsvertragliche Regelungen
  • Außerbilanzielle Korrekturen und Kapitalkonto i.S.d. § 15a EStG
  • Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
  • Teileinkünfteverfahren
  • Investitionsabzugsbetrag
  • Ergänzungsbilanzen
  1. Saldierungsgebot und Saldierungsverbot betr.
  • Sonderbetriebsvermögen
  1. Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 S. 1 EStG
  2. Erweiterter Verlustausgleich wegen überschießender Außenhaftung nach § 15a Abs. 1 S. 2 EStG
  3. Haftungsbeendende Einlage

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  1. Nachträgliche Einlagen, § 15a Abs. 1a EStG
  • Rechtslage bis zum 24.12.2008 (Hinweis)
  • Rechtslage ab 25.12.2008
  • Berücksichtigung bei Veräußerung oder Aufgabe der Beteiligung
  1. Einlageminderung nach § 15a Abs. 3 S. 1 EStG
  • Ausgleichs- und abzugsfähige Verluste im Elfjahreszeitraum, § 15a Abs. 3 S. 2 EStG
  1. Haftungsminderung, § 15a Abs. 3 S. 3 EStG
  2. Einlage und negative Tilgungsbestimmung
  3. Gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlustes, § 15a Abs. 4 EStG
  4. Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG gem. § 15a Abs. 5 EStG
  5. Sonderfälle
  • Statuswechsel
  • Erweiterung der Außenhaftung
  • Doppelstöckige Personengesellschaft
  • Ausscheiden eines Kommanditisten mit verrechenbaren Verlusten
  • Ausscheiden eines Kommanditisten aufgrund ausgleichs-/abzugsfähiger Verluste

    • Rechtslage bis zum 24.12.2008 (Hinweis)
    • Rechtslage ab 25.12.2008
    • Berücksichtigung bei Veräußerung oder Aufgabe der Beteiligung
    1. Einlageminderung nach § 15a Abs. 3 S. 1 EStG
    • Ausgleichs- und abzugsfähige Verluste im Elfjahreszeitraum, § 15a Abs. 3 S. 2 EStG
    1. Haftungsminderung, § 15a Abs. 3 S. 3 EStG
    2. Einlage und negative Tilgungsbestimmung
    3. Gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlustes, § 15a Abs. 4 EStG
    4. Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG gem. § 15a Abs. 5 EStG
    5. Sonderfälle
    • Statuswechsel
    • Erweiterung der Außenhaftung
    • Doppelstöckige Personengesellschaft
    • Ausscheiden eines Kommanditisten mit verrechenbaren Verlusten
    • Ausscheiden eines Kommanditisten aufgrund ausgleichs-/abzugsfähiger Verluste

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    Hinweis

    Es wird empfohlen Folgendes vorliegen zu haben: HGB, EStG, EStR, EStH

    Wir garantieren den Abruf für 12 Monate nach Bestellung. Sie können das Online-Seminar unbegrenzt ansehen. Zusätzlich zum Online-Seminar erhalten Sie die entsprechende PDF-Dokumentation.
    Dauer: 2 Stunde 20 Minuten

    Zielgruppen

    • Steuerberater
    • Steuerfachangestellte
    • Steuerfachwirte
    • Bilanzbuchhalter
    • Finanz- und Lohnbuchhalter
    • Fachassistent Lohn und Gehalt
    • Fachassistent Rechnungswesen und Controlling

    Themengebiete

    • Bilanzsteuerrecht
    • Buchführung und Bilanzierung
    • Einkommensteuer
    • Ertragsteuerrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Handelsrecht
    • Personengesellschaften
    • Rechnungswesen
    • Spezielles Ertragssteuerrecht
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    • 10% ab 5 Teilnehmer
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    *Die Rabattstaffeln gelten bei gleicher Rechnungsanschrift und Buchung der gleichen Seminarart.
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