Im Rahmen des Seminars werden wir die Erstellung der Schlussabrechnungen praktisch durchlaufen und an den jeweiligen Punkten die wichtigsten Probleme und Stolperfallen für die Praxis erörtern. Hierbei werden wir auch ausführlich auf Ihre Fragestellungen eingehen. Bei vorsätzlich oder leichtfertig falschen oder unvollständigen Angaben müssen die Antragstellenden mit Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) und weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Wir als Steuerberater/prüfende Dritte haben unsere allgemeinen Berufspflichten zu beachten. Es kann also eine Menge schief gehen, darf es aber nicht. Sie erhalten in diesem Seminar einen Komplettüberblick bzw. -rückblick über die Coronahilfen und Hilfestellungen bei der praktischen Umsetzung der Schlussabrechnungen.
Seminarinhalte
- Überblick über Zeiträume und Fristen
- Praktischer Ablauf der Schlussabrechnungen
- Pflichten des prüfenden Dritten
- Umsatzdefinition und -wahlrechte
- Coronabedingter Umsatzeinbruch
- Förderfähige Fixkosten und deren richtige zeitliche Zuordnung
- Änderungen im Zeitablauf
- Unterschiede zw. den Programmen
- Sonderfälle November-/Dezemberhilfe
- Mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Verbundene Unternehmen erkennen
- Unternehmensverbund
- Beherrschung durch eine oder mehrere Personen
- Betriebsaufspaltung
- Personenhandelsgesellschaften
- Wahl des richtigen Beihilferahmens
- sonstige Aspekte, insbesondere
- Transparenzregister
- Bilanzierung der Folgen der Schlussabrechnungen