Lernen Sie in diesem Seminar bei welchen Leistungen Künstlersozialversicherungspflicht eintritt und was es zu beachten gilt, damit die Abgabe nicht in voller Höhe zu verbeitragen ist.
Die eigene Website ist heutzutage ein “Muss” für fast jeden Mandanten. Aber Vorsicht! Die Beauftragung zur Erstellung und Wartung kann in vielen Fällen künstlersozialversicherungspflichtig sein. Lernen Sie in diesem Seminar bei welchen Leistungen Künstlersozialversicherungspflicht eintritt und was es zu beachten gilt, damit die Abgabe nicht in voller Höhe zu verbeitragen ist.
Das Seminar gibt zunächst einen Überblick über die Abgabepflicht von Unternehmen hinsichtlich der Künstlersozialversicherung. Weiterhin werden die Ausnahmen beleuchtet, insbesondere die Geringfügigkeitsgrenzen und welche Leistungen nicht der Abgabe unterliegen. Abschließend gibt es noch eine Mandantempfehlung, wie in der Praxis hohe Beiträge zur Künstlersozialversicherung vermieden werden können.
Seminarinhalte
- Abgabepflicht Verwerter
- Abgabepflicht für Eigenwerber (§ 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG)
- Ausnahmen Künstlersozialversicherung
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- Definition Webdesign / Multimedia
- Ausnahme Webmaster (IT- Dienstleistungen)
- Ausnahmen des abgabepflichtigen Entgelts
- Mandantenempfehlungen