Die sog. Margenbesteuerung findet statt, sobald vier Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Die Reiseleistungen werden demnach nach § 25 UStG besteuert.
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Sind vier Tatbestandmerkmale erfüllt erfolgt die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG – die sog. Margenbesteuerung. Welche Voraussetzungen sind es und inwieweit stehen sie mit EU-rechtlichen Vorgaben im Widerspruch?