- Eine Bruchteilsgemeinschaft ist kein Unternehmer i.S.d. § 2 UStG
- Unternehmer sind die an der Gemeinschaft beteiligten Personen, also die Gemeinschafter
- Das Urteil ist für die Immobilienbranche von erheblicher Bedeutung.
- Was ist zu tun?
Seminarinhalte
Darstellung des Urteilsfalls unter Einbeziehung von klaren Handlungsempfehlung.