Besprochen werden Entscheidungen des BFH hinsichtlich der Abgrenzung Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die umsatzsteuerliche Behandlung typischer Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen wird dargelegt. Weitere Schwerpunkte bilden die Haftung von Vorständen und Geschäftsführern für Steuern sowie aktuelle Verfügungen der Finanzverwaltung.
Seminarinhalte
- Zivilrecht: Vereinregister, Handelsregister
- Die Grundsatzentschediung des BGH
- Fitnessstudio im Sportverein als Handelsgewerbe
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- Beginn der Körperschaftsteuerpflicht und Gemeinnützigkeit einer Stiftung
- Anforderung an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft
- Politische Aktivitäten I: Attac
- Politische Aktivitäten II: Initiative "Unser Hamburg - unser Netz"
- Freimaurerlogo
- Turnierbridge
- Was ist Sport?
- eSport
- Satzung des "Leipzig eSports e.V."
- Die Öffnungsklausel des § 52 AO
- Verein zur Förderung der Open-Source-Software veranstaltet Kongress
- Karneval: "Die Nacht der Nächte"
- Jugendreisen
- Die gemeinnützige Einrichtung als Arbeitgeber
- gGmbH-GF und Anwendung der Grundsätze zur vGA
- Sozialversicherungsrecht II: Ehrenamtliche Tätigkeit ist beitragsfrei
- Übungsleiterfreibetrag , § 3 Nr. 26 EStG
- Grundsätzliches zur nebenberuflichen Tätigkeit
- Ehrenamtliche Nebentätigkeit mit Hauptberuf
- Übungsleiterfreibetrag und Verluste - 2 Verfahren beim BFH anhängig
- Spendenrechtliche Beurteilung von "Crowdfunding" (§ 10b EStG)
- Was ist eine ehrenamtliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 26 UStG?
- EUGH: Turnierbridge ist kein Sport
- Unionsrechtliche Umsatzsteuerbefreiung für nicht als gemeinnützig anerkannten Golfclub
- Aberkennung der Gemeinnützigkeit
- Einholung von fachkundigem Rechtsrat kann Haftung nach § 69 AO ausschließen
- Beginn der Körperschaftsteuerpflicht und Gemeinnützigkeit einer Stiftung
- Anforderung an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft
- Politische Aktivitäten I: Attac
- Politische Aktivitäten II: Initiative "Unser Hamburg - unser Netz"
- Freimaurerlogo
- Turnierbridge
- Was ist Sport?
- eSport
- Satzung des "Leipzig eSports e.V."
- Die Öffnungsklausel des § 52 AO
- Zweckbetrieb
- Verein zur Förderung der Open-Source-Software veranstaltet Kongress
- Karneval: "Die Nacht der Nächte"
- Jugendreisen
- Die gemeinnützige Einrichtung als Arbeitgeber
- gGmbH-GF und Anwendung der Grundsätze zur vGA
- Sozialversicherungsrecht II: Ehrenamtliche Tätigkeit ist beitragsfrei
- Übungsleiterfreibetrag , § 3 Nr. 26 EStG
- Grundsätzliches zur nebenberuflichen Tätigkeit
- Ehrenamtliche Nebentätigkeit mit Hauptberuf
- Übungsleiterfreibetrag und Verluste - 2 Verfahren beim BFH anhängig
- Spenden
- Spendenrechtliche Beurteilung von "Crowdfunding" (§ 10b EStG)
- Umsatzsteuer
- Was ist eine ehrenamtliche Tätigkeit i. S. v. § 4 Nr. 26 UStG?
- EUGH: Turnierbridge ist kein Sport
- Unionsrechtliche Umsatzsteuerbefreiung für nicht als gemeinnützig anerkannten Golfclub
- Verfahrensrecht
- Aberkennung der Gemeinnützigkeit
- Haftungsrisiken
- Einholung von fachkundigem Rechtsrat kann Haftung nach § 69 AO ausschließen
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