Nun stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diese BahnCard zur Verfügung und wird ggf. auch für private Bahnreisen genutzt. Doch wie erfolgt nun die Besteuerung dieses geldwerten Vorteils?
Es besteht die Möglichkeit, dass der geldwerte Vorteil bei Zurverfügungstellung einer BahnCard durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer nicht zu versteuern ist. Wir stellen in diesem Nugget dar, was zu beachten ist.
Seminarinhalte
- § 8 EStG,
- Besteuerung
- geldwerter Vorteil bei Zuverfügungsstellung einer BahnCard durch den Arbeitgeber