Während bei der EÜR das Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt, gilt beim Betriebsvermögensvergleich das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, demgemäß für jedes Wirtschaftsjahr durch Erfassung von Forderungen, Warenbeständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen und Wertberichtigungen das wirtschaftlich erzielte Ergebnis ermittelt wird.
Ein Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜR kommt in Betracht, wenn für den Steuerpflichtigen die gesetzliche Buchführungspflicht wegfällt oder er bisher freiwillig Bücher führt und Jahresabschlüsse macht, aber künftig seinen Gewinn nach der vereinfachten Gewinnermittlung i. S. des § 4 Abs. 3 EStG ermitteln möchte.
Anhand vieler praxisorientierter Beispiele erhalten Sie einen systematischen Überblick über den Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung sowie den Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR.
Seminarinhalte
- Wechsel der Gewinnermittlungsart
- Anlässe und grundsätzliches Verständnis
- Von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung
- Von der Bilanzierung zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Übungsfälle