Abgabenordnung - Wissen auffrischen

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Seminar Nr. 51007
690,20 (inkl. USt)
Von der Steuererklärung bis zum Steuerbescheid - Unser Seminar zur Abgabenordnung bietet einen systematischen Einblick in die Materie. Vermeiden Sie Haftungsangelegenheiten und werden Sie fit für die Praxis.

Dieses Seminar stellt an zwei Tagen die wichtigsten Vorschriften des Verfahrensrechts aus der Abgabenordnung dar. Das Entstehen eines Verwaltungsaktes und die Korrektur von Steuerverwaltungsakten werden erläutert. Zudem gibt das Seminar einen umfassenden Überblick über das Feststellungs- und Einspruchsverfahren sowie über die Steuerfestsetzung. Voraussetzungen des Betriebsprüfungsverfahrens und Rechtsbehelfe in der Erhebung werden dargelegt.

 

Die unten aufgeführten Daten beziehen sich immer auf den ersten Tag des zweitägigen Seminars.

 

Seminarinhalte

  1. Entstehen eines Verwaltungsaktes
  • Probleme der Bekanntgabe und Fristen
  • Nichtigkeit wegen Inhaltsfehlern

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  1. Steuerfestsetzung
  • Steueranmeldung
  • Rechtswidrige Schätzungen
  • Festsetzungsverjährung, insbesondere Ablaufhemmungen
  1. Feststellungsverfahren nach §§ 179 ff. AO
  • Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden
  • Überblick über sonstige Grundlagen-/Folgebescheidsverhältnisse
  1. Korrektur von Steuerverwaltungsakten
  • Korrektur von Steuerbescheiden und gleichgestellten Verwaltungsakten nach §§ 164, 165 und § 172 ff. AO
  • Korrektur der Steuerverwaltungsakte nach §§ 130, 131 AO
  1. Einspruchsverfahren
  • Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs, insbesondere Einspruchsfrist und Einspruchsbefugnis § 352 AO
  • Rechtsprobleme der Begründetheit des Einspruchs
  • Teileinspruchsentscheidungen
  • Aktuelle Rechtsprobleme der Aussetzung der Vollziehung
  1. Probleme und Rechtsbehelfe in der Erhebung
  • Abrechnungsbescheid
  • Erstattung an Ehegatten
  • Probleme der Aufrechnung
  1. Außenprüfung
  • Voraussetzungen und Ablauf des Betriebsprüfungsverfahrens
  • Verwaltungsakte und rechtliche Folgen einer Betriebsprüfung

    • Steueranmeldung
    • Rechtswidrige Schätzungen
    • Festsetzungsverjährung, insbesondere Ablaufhemmungen
    1. Feststellungsverfahren nach §§ 179 ff. AO
    • Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden
    • Überblick über sonstige Grundlagen-/Folgebescheidsverhältnisse
    1. Korrektur von Steuerverwaltungsakten
    • Korrektur von Steuerbescheiden und gleichgestellten Verwaltungsakten nach §§ 164, 165 und § 172 ff. AO
    • Korrektur der Steuerverwaltungsakte nach §§ 130, 131 AO
    1. Einspruchsverfahren
    • Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs, insbesondere Einspruchsfrist und Einspruchsbefugnis § 352 AO
    • Rechtsprobleme der Begründetheit des Einspruchs
    • Teileinspruchsentscheidungen
    • Aktuelle Rechtsprobleme der Aussetzung der Vollziehung
    1. Probleme und Rechtsbehelfe in der Erhebung
    • Abrechnungsbescheid
    • Erstattung an Ehegatten
    • Probleme der Aufrechnung
    1. Außenprüfung
    • Voraussetzungen und Ablauf des Betriebsprüfungsverfahrens
    • Verwaltungsakte und rechtliche Folgen einer Betriebsprüfung

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    Hinweis: Teilnehmer/innen bringen bitte zum Seminar die AO, den AEAO und die FGO mit. Diese Unterlagen werden im Seminar benötigt.
    Darin enthalten sind die schriftliche Arbeitsunterlage und die Pausengetränke (Kaffee/Tee/Kaltgetränke), sowie das Mittagessen bei Ganztagsseminaren.

    Zielgruppen

    • Wirtschaftspraktiker
    • Steuerberater
    • Wirtschaftsprüfer
    • Fachanwälte für Steuerrecht
    • leitende Mitarbeiter
    • Steuerberater
    • Steuerfachangestellte
    • Steuerfachwirte
    • Bilanzbuchhalter
    • Finanz- und Lohnbuchhalter
    • Fachassistent Lohn und Gehalt
    • Fachassistent Rechnungswesen und Controlling

    Themengebiete

    • Abgabenordnung
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    Abgabenordnung - Wissen auffrischen

    690,20 (inkl. USt)

    Termine

    Ort

    Datum

    Standort 
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    Rabatte*

    • 5% ab 2 Teilnehmer
    • 10% ab 5 Teilnehmer
    • 15% ab 10 Teilnehmer

    *Die Rabattstaffeln gelten bei gleicher Rechnungsanschrift und Buchung der gleichen Seminarart (Abos und Jahrespakete sind ausgenommen).