Einkommensteuererklärung 2019

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Seminar Nr. 52096
226,10 (inkl. USt)
Das Seminar bietet Hilfestellung bei einer der wichtigsten Arbeiten in der Kanzlei. Schwerpunkt ist die Umsetzung von Neuerungen in Formularen, insbesondere in Bezug auf die Automatisierung des Besteuerungsverfahrens.

Das Seminar geht gezielt auf die erforderlichen und vom Mandanten zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Nachweise ein. Anhand von Zahlenbeispielen vermittelt das Seminar die Anwendung der Gesetzesänderungen sowie wichtiger Verwaltungsanweisungen.

 

Seminarinhalte

Aufgrund der Aktualität des Seminars, können die expliziten Seminarinhalte erst kurz vor Seminarbeginn mitgeteilt werden.

 

  1. Hauptvordruck
  • Pflicht eines Ehegatten zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung über den Zeitpunkt der Ehescheidung hinaus
  • Neuerungen zu § 173a und § 175b AO
  1. Anlage agB – neu ab 2019
  • Aufwendungen für glutenfreie Diätverpflegung sind keine außergewöhnlichen Belastungen
  • Pflege- und Heimkosten steuerlich geltend machen
  1. Anlage Kind
  • Rückwirkende Zahlung des Kindergelds und Familienleistungsausgleich, Gesetzesänderung
  • Abgrenzung zwischen Erst- und Zweitausbildung bei einem bereits erwerbstätigen Kind
  1. Anlage 35a – neu ab 2019
  • Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Erhalt von Baukindergeld
  1. Anlage G
  • Keine Geringfügigkeitsgrenze bei Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften; durch gewerbliche Beteiligungseinkünfte umqualifizierte gewerbliche Einkünfte sind aber nicht gewerbesteuerbar
  • Rückgängigmachung eines IAB bei Anschaffung bzw. Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts, aber unterbliebener Hinzurechnung
  • Nachträgliche AK bei § 17 EStG; Auswirkungen der BFH-Urteile vom 11.07.2017, IX R 36/15, vom 06.12.2017, IX R 7/17, und vom 20.07.2018, IX R 5/15
  • Neuschaffung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG für Elektro- und Hybridfahrzeuge
  1. Anlage S
  • Tätigkeit eines Heileurythmisten als ähnlicher Beruf i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG
  • Herrenabend: Schätzung der beruflich veranlassten Aufwendungen
  • Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw
  • Zur (zeitnahen) Führung eines elektronischen Fahrtenbuches
  • Kein Abzug anteiliger Aufwendungen für das selbstgenutzte Wohnhaus als Betriebsausgaben einer selbstständigen Tagesmutter bei Fehlen objektivierbarer Aufteilungskriterien
  1. Anlage N
  • Steuerbefreiung § 3 Nr. 15 EStG (Jobtickets)
  • Anrechnung von Jobtickets auf die Entfernungspauschale
  • Nur teilweise Anrechnung von Stipendiumsleistungen auf als Werbungskosten abziehbare Ausbildungskosten
  • BFH bestätigt neues Reisekostenrecht
  • Dauerhafte Zuordnung zur Baustelle eines Auftraggebers des Arbeitgebers, ex-ante Betrachtung
  • Update: Einrichtungsgegenstände i. R. e. doppelten Haushaltsführung
  • Zur Abzugsfähigkeit von Badrenovierungskosten als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
  1. Anlage KAP/KAP-BET/KAP-INV
  • Teileinkünfteverfahren bei nachträglich festgesteller VGA
  • Versteuerung einer Vorabpauschale, Teilfreistellung nach dem InvStG
  • Berücksichtigung des Forderungsverzichts nach Einführung der Abgeltungsteuer
  1. Anlage V
  • Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus VuV
  • Gesetzesänderung – § 7b EStG – Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau
  • Vergessene AfA in der ESt-Erklärung als offenbare Unrichtigkeit
  • Neue Arbeitshilfe “Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises“
  1. Anlage R
  • Die Besteuerung eines einmaligen Sterbegeldes aus einer betrieblichen Altersvorsorge
  1. Anlage SO
  • Privates Veräußerungsgeschäft: Gewinn aus der Veräußerung einer bis ins Jahr der Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken genutzten und nur die letzten Monate bis zur Veräußerung vermieteten Eigentumswohnung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Alt. 2 EStG nicht einkommensteuerbar
  • "Zuhause im Glück" – Renovierungsleistungen i. R. e. Fernsehproduktion steuerpflichtig
Darin enthalten sind die schriftliche Arbeitsunterlage und die Pausengetränke (Kaffee/Tee/Kaltgetränke), sowie das Mittagessen bei Ganztagsseminaren.

Zielgruppen

  • Steuerberater
  • Steuerfachangestellte
  • Steuerfachwirte
  • Bilanzbuchhalter
  • Finanz- und Lohnbuchhalter
  • Fachassistent Lohn und Gehalt
  • Fachassistent Rechnungswesen und Controlling
  • Wieder- und Quereinsteiger Personen mit kaufmännischer Ausbildung
  • Auszubildende

Themengebiete

  • Einkommensteuer
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Rabatte*

  • 5% ab 2 Teilnehmer
  • 10% ab 5 Teilnehmer
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*Die Rabattstaffeln gelten bei gleicher Rechnungsanschrift und Buchung der gleichen Seminarart (Abos und Jahrespakete sind ausgenommen).