Das Seminar erläutert den Anwendungsbereich zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten. Was hat sich geändert und welche Übergangsregelung ist zu beachten?
Seminarinhalte
Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung gehören zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten, wenn Sie 15 % der AK des Gebäudes übersteigen.
- Was genau gehört dazu?
- Gilt das auch für Schönheitsreparaturen?
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Die Berechnung erfolgt nach neuer Auffassung des BFH gebäudeteilbezogen. Was genau ist darunter zu verstehen? Für Gebäude bei denen der Kaufvertrag vor dem 01.01.2017 abgeschlossen wurde gilt auf Antrag noch die alte Rechtslage.