Dabei hat er seinen „Segen" lediglich für den steuerlichen Vorteil gegeben.
Welche Aspekte gehören in die Beratung? Was empfehlen Sie Ihrem Mandanten und wann kann er Sie dafür haftbar machen?
Mit einer klaren Abgrenzung Ihrer Beratung, ist auch Ihr Mandant gut beraten. Wir betrachten in diesem Seminar folgende drei Punkte.
- Lohnsteuerliche Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (Einzahlungsphase)
- Steuerliche Behandlung der Versorgungsleistungen gem. BMF-Schreiben vom 06.12.2017 (Auszahlungsphase)
- Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Seminarinhalte
- Entgeltumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgung
- Behandlung laufender Zuwendungen und Sonderzahlungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG)
- Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG
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- Förderung durch Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschn. XI EStG
- Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 56 EStG
- Anwendung des § 40b EStG (Pauschalierung der LSt bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen) in der (ab 01.01.2005) geltenden Fassung
- Übergangsregelungen § 52 Abs. 4 Sätze 12 ff. und Abs. 40 EStG zur Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG sowie des § 40b EStG (a. F. = 31.12.2004)
- bAV-Förderbetrag (§ 100 EStG)
- Pensionsrückstellung (§ 6a EStG) im Rahmen der Gewinneinkünfte
- Steuerliche Behandlung der Versorgungsleistungen gem. BMF-Schreiben vom 06.12.2017
- Schädliche Auszahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen gem. BMF-Schreiben vom 06.12.2017
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