Mit diesem Seminar lernen Sie Fälle richtig einzuordnen und zu lösen.
Beim Bezug von Software, Datenbankleistungen oder Cloud-Leistungen von einem ausländischen Anbieter kann der Abzug einer Quellensteuer von der Lizenzgebühr erforderlich sein. Diese ist jedoch nur in bestimmten Fällen erforderlich. Fällt sie weg, kann es zu Ärger und finanziellen Belastungen führen. Die Entscheidung, ob ein Anwendungsfall für den Steuereinbehalt vorliegt, wird inzwischen von der Finanzverwaltung nach den Merkmalen "umfassendes Nutzungsrecht nach UrhG" sowie "wirtschaftliche Weiterverwertung durch den Nutzer" hergeleitet. Die rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge werden in diesem Seminar systematisch dargestellt und für die Praxis aufbereitet.
Seminarinhalte
- Wunschthema - Ergänzungen und Anpassung
- Eingrenzung und Einordnung des Themas
- UrhG in Bezug auf Software und Datenbanken
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- Einzelpunkte des Urheberrechtsaspekts
- Geltungsbereich, Definitionen, Fundstellen
- Stichwort "Vertrieb"
- Stichwort "Veränderung"
- Ausübung u. Einräumung von Berechtigungen
- Lizenzgebühr als Vergütung
- "Rechte" im Sinne des § 50a EStG
- Der Begriff "E-Commerce"
- Abläufe beim E-Commerce
- Merkmale des E-Commerce
- Ertragsteuern im E-Commerce
- Regelungszweck, Einordnung
- Eingrenzung
- § 50a EStG im Hinblick auf die "Rechte"
- § 49 EStG im Hinblick auf die "Rechte"
- BMF-Schreiben v. 27.10.2017
- Inhalte des Schreibens
- Maßgebende Kriterien in Bezug auf Softwareüberlassung
- Gemischte Verträge und internetbasierte Softwareüberlassung
- Maßgebende Kriterien in Bezug auf Datenbanknutzung
- Steuerabzug in anderen Fällen
- Inländische Einkünfte im Betriebsstättenfall
- Serverbetriebsstätte
- Inländische Einküfte durch ständigen Vertreter
- Inländische Einküfte durch ständigen Selbständigen
- Inländische Einküfte durch Überlassung von Know-How
- Qualifizierung von Einkünften u DBA-Recht
- Grundsätze des Schrankenrechts
- E-Commerce
- Der Begriff "E-Commerce"
- Abläufe beim E-Commerce
- Merkmale des E-Commerce
- Ertragsteuern im E-Commerce
- Steuerabzug/Abzugsteuer
- Regelungszweck, Einordnung
- Eingrenzung
- § 50a EStG im Hinblick auf die "Rechte"
- § 49 EStG im Hinblick auf die "Rechte"
- BMF-Schreiben v. 27.10.2017
- Inhalte des Schreibens
- Maßgebende Kriterien in Bezug auf Softwareüberlassung
- Gemischte Verträge und internetbasierte Softwareüberlassung
- Maßgebende Kriterien in Bezug auf Datenbanknutzung
- Steuerabzug in anderen Fällen
- Inländische Einkünfte im Betriebsstättenfall
- Serverbetriebsstätte
- Inländische Einküfte durch ständigen Vertreter
- Inländische Einküfte durch ständigen Selbständigen
- Inländische Einküfte durch Überlassung von Know-How
- Qualifizierung von Einkünften u DBA-Recht
- Grundsätze des Schrankenrechts
10. Verfahren des Steuerabzug