In diesem Seminar erfahren Sie für welche Belege dies zutrifft und wann es ratsam ist Belege einzureichen.
Ab 2017 wird die Anfertigung und Einreichung der Steuererklärung insoweit einfacher, als die generellen Belegvorlagepflichten weitgehend durch Vorhaltepflichten ersetzt werden.
So ist es z. B. nicht mehr erforderlich, Zuwendungsbestätigungen beim Finanzamt einzureichen, um Spenden steuerlich geltend zu machen. Vielmehr genügt es, die Belege bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe der Steuerfestsetzung aufzubewahren und nur vorzulegen, wenn das Finanzamt es verlangt. Im Detail klärt Sie das Online-Seminar darüber auf.
Seminarinhalte
- Änderung bei der Belegeinreichung
- erstmalige Sachverhalte und Belege
- Vorlage von Kopien / Originalen beim Finanzamt
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- Spendenbescheinigungen
- neue Aufbewahrungsfristen von Spendenbescheinigungen