Und das, obwohl er seinen „Segen“ eigentlich nur für den steuerlichen Vorteil gegeben hat.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Lohnsteuerliche Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
- Allgemeines
- Entgeltumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgung – Fall 1.1 - 1.2
- Behandlung laufender Zuwendungen und Sonderzahlungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) – Fall 2 und 3
- Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG – Fall 4 - 8
- Steuerfreiheit für Sicherungsbeiträge des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 63a EStG – Fall 9
- Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 65 EStG
- Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 66 EStG
- Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55 EStG – Fall 10
- Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55c Satz 2 Buchstabe a EStG
- Übernahme von Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt durch Beitritt eines Dritten in eine Pensionsverpflichtung (Schuldbeitritt) oder Ausgliederung/Abspaltung von Pensionsverpflichtungen
- Förderung durch Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschn. XI EStG
- Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 56 EStG – Fall 11 und 12
- Anwendung des § 40b EStG (Pauschalierung der LSt bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen) in der (ab 01.01.2005) geltenden Fassung
- Übergangsregelungen § 52 Abs. 4 Sätze 12 ff. und Abs. 40 EStG zur Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG sowie des § 40b EStG (a. F. = 31.12.2004), – Fall 13 - 25
- bAV-Förderbetrag (§ 100 EStG) – Fall 26 - 40
mehr lesen
Pensionsrückstellung (§ 6a EStG) im Rahmen der Gewinneinkünfte – Fall 41 und 42
- Vorbemerkungen
- Pensionsberechtigte
- Pensionsrückstellung dem Grunde nach (§ 6a Abs. 1 und 2 EStG) – Fall 43
- Pensionsrückstellung der Höhe nach (§ 6a Abs. 3 und 4 EStG) – Fall 44
- Checkliste zu den Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG
- Vorbemerkungen
- Pensionsberechtigte
- Pensionsrückstellung dem Grunde nach (§ 6a Abs. 1 und 2 EStG) – Fall 43
- Pensionsrückstellung der Höhe nach (§ 6a Abs. 3 und 4 EStG) – Fall 44
- Checkliste zu den Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG
Steuerliche Behandlung der Versorgungsleistungen gem. BMF-Schreiben vom 06.12.2017
- Allgemeines
- Unmittelbare betriebliche Altersvorsorge in Form der Direktzusage (§ 6a EStG) und der mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge hinsichtlich der Unterstützungskasse (§ 4d EStG) – Fall 45
- Mittelbare bAV durch Direktversicherung (§ 4b EStG), Pensionskasse (§ 4c EStG) und Pensionsfonds (§ 4e EStG) – Fall 46 - 48.2
- Allgemeines
- Unmittelbare betriebliche Altersvorsorge in Form der Direktzusage (§ 6a EStG) und der mittelbaren betrieblichen Altersvorsorge hinsichtlich der Unterstützungskasse (§ 4d EStG) – Fall 45
- Mittelbare bAV durch Direktversicherung (§ 4b EStG), Pensionskasse (§ 4c EStG) und Pensionsfonds (§ 4e EStG) – Fall 46 - 48.2
Schädliche Auszahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen gem. BMF-Schreiben vom 06.12.2017
- Allgemeines
- Abfindungen von Anwartschaften, die auf nach § 10a/Abschn. XI EStG geförderten Beiträgen beruhen
- Abfindungen von Anwartschaften, die auf steuerfreien oder nicht geförderten Beiträgen beruhen – Fall 49
- Portabilität
- Entschädigungsloser Widerruf eines noch verfallbaren Bezugsrechts
- Allgemeines
- Abfindungen von Anwartschaften, die auf nach § 10a/Abschn. XI EStG geförderten Beiträgen beruhen
- Abfindungen von Anwartschaften, die auf steuerfreien oder nicht geförderten Beiträgen beruhen – Fall 49
- Portabilität
- Entschädigungsloser Widerruf eines noch verfallbaren Bezugsrechts
Anwendungsregelung gem. BMF-Schreiben vom 06.12.2017